Ordentliche Revision Für mittelgrosse Unternehmen oder für Firmen, die konzernrechnungspflichtig sind, ist die umfassendere ordentliche Revision vorgeschrieben. Die Aufgaben und Anforderungen sind bei der ordentlichen Revision deutlich anspruchsvoller als bei der eingeschränkten Revision. Bei der ordentlichen Revision wird geprüft, ob die Jahresrechnung und gegebenenfalls die Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und dem gewählten Regelwerk entsprechen. Zusätzlich wird der Antrag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinnes geprüft und es wird festgestellt, ob ein internes Kontrollsystem (IKS) existiert. Im Vergleich zur eingeschränkten Revision sind Berichterstattung und Anzeigepflichten deutlich umfassender. Zudem ist die Unabhängigkeit der Revisionsstelle durch die gesetzlichen Bestimmungen sehr eng definiert. > Gesetzliche Bestimmungen - Obligationenrecht Art.727 (PDF)
Eingeschränkte Revision Für kleinere Unternehmen wie die meisten Toggenburger KMU's ist die einfachere, eingeschränkte Revision die Regel. Bei der eingeschränkten Revision prüft die Revisionsstelle die Jahresrechnung und den Antrag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns. Im Vergleich zur ordentlichen Revision sind Berichterstattung und Anzeigepflichten weniger umfassend. Zudem ist die Unabhängigkeit der Revisionsstelle weniger eng definiert. So ist die Mitwirkung bei der Buchführung grundsätzlich zulässig. > Gesetzliche Bestimmungen - Obligationenrecht Art.727a (PDF) |